Autor: Gemeindevorstand
Protokoll Gemeindeversammlung
Das Protokoll von der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 liegt vom 10.01.2025 bis 09.02.2025 öffentlich zur Einsicht auf und ist auf der Homepage hochgeschaltet. Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeindevorstand zu richten.
GEMEINDEKANZLEI SCHMITTEN
Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper am Silvester
Auf dem ganzen Gemeindegebiet Schmitten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen aller Art verboten. Stille Kleinfeuerwerke wie Vulkane, bengalische Zündhölzer, Wunderkerzen und dergleichen sind erlaubt. Wir danken Ihnen für das Verständnis.
DER GEMEINDEVORSTAND