Auf dem ganzen Gemeindegebiet Schmitten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen aller Art verboten. Stille Kleinfeuerwerke wie Vulkane, bengalische Zündhölzer, Wunderkerzen und dergleichen sind erlaubt. Wir danken Ihnen für das Verständnis.
DER GEMEINDEVORSTAND